Pressemitteilung zum Petitionsausschuss am 27.10.2020 im Landtag SH

Pressemitteilung vom 26.10.2020 – Infostand vor dem Kieler Landtag für sichere Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Am Dienstag, den 27.10.2020, von 10-13 Uhr findet im Kieler Landtag die Sitzung des Petitionsausschusses zur „Petition für ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg“ statt. Diese Petition wurde im vergangenen Jahr von Kerstin Mock-Hofeditz gestartet und wurde bis zum 02.01.2020 von 461 Personen unterzeichnet. 
Das Netzwerk „Feministische Aktion Flensburg“ nimmt diesen Termin zum Anlass, um erneut eine würdevolle Behandlung ungewollt Schwangerer in Schleswig-Holstein und bundesweit zu fordern. Ein Infostand wird während der Sitzung vor dem Haupteingang des Landtags stehen und die Debatte kritisch begleiten. 
Hintergrund:
Am Montag, den 19.10.2020, trug Oberbürgermeisterin Simone Lange den Lösungsvorschlag des Runden Tisches in den Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Flensburg. Dieser beinhaltet, dass die Diako und Malteser im Zuge ihrer Fusion dabei bleiben, Schwangerschaftsabbrüche nur bei einer Bedrohung für das Leben der schwangeren Person durchzuführen. Dabei ist das Diako-Klinikum seit 1995 mit der Übernahme der städtischen Klinik vertraglich daran gebunden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Doch mit der Fusion verfällt dieser Vertrag. Die Stadt soll nun für die entstehende Versorgungslücke einstehen und das ärztliche Personal vorhalten, das in einem extra Gebäude nahe des neuen Zentralklinikums Schwangerschaftsabbrüche auch bei anderen Indikationen durchführt, etwa bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregel. Eine Arbeitsgruppe soll diesen Vorschlag konkretisieren und die Umsetzung bis 2023 ermöglichen. Faktisch wird damit die Versorgung aufrechterhalten. Doch die Kritik ging schon von Anfang an über diesen Punkt hinaus. 
„Wie kann es sein, dass konfessionelle Träger von Kliniken einen derartigen Einfluss auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ausüben können? Von einer Trennung von Staat und Kirche kann da kaum die Rede sein! Die Landesregierung sollte Konsequenzen aus diesem Prozess ziehen und sich im Bundesrat für einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stark machen!“ sagt Emma Hansen aus dem Netzwerk „Feministische Aktion Flensburg“.
Die Aktivist*innen verweisen mit ihrem Protest auf den Kern des Problems: Schwangerschaftsabbrüche werden weiterhin über das Strafgesetzbuch geregelt. Im Studium erfahren angehende Ärzt*innen vor allem, welche rechtlichen Folgen Schwangerschaftsabbrüche haben können. Wer lernen möchte, wie Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, muss sich diese Weiterbildung selbst organisieren, denn sie ist in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern kein fester Bestandteil gynäkologischer Ausbildungen. Auch im neuen Diako-Malteser-Klinikum werden angehende Gynäkolog*innen ab 2023 diesen Eingriff nicht mehr erlernen können. 
Die katholischen Malteser und evangelische Diako können sich durch die derzeitige Rechtslage in ihrer religiös motivierten Entscheidung bestätigt sehen. „Das ist nicht hinnehmbar! Für öffentlich finanzierte Kliniken mit einem regionalen Versorgungsauftrag sollten Schwangerschaftsabbrüche jedweder Indikation als Teil der medizinischen Grundversorgung gelten“, fordert Aktivist*in Kim Schmidt.
Birte Lohmann, Anmelderin des Infostandes, sieht aber auch für die Kommunalpolitik weiterhin Handlungsspielraum: „Die Stadt Flensburg hat das Peelwatt-Grundstück noch nicht an die beiden kirchlichen Träger verkauft. Eine Zustimmung der Ratsversammlung steht noch aus. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Hälfte der Baukosten für den Gesundheitscampus zu finanzieren. Wir fordern eine ergebnisoffene Suche nach einem Träger mit einem modernen Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung.“
Feministische Aktion Flensburg
___________________________________________________________________________
Kommentar von Birte Lohmann:
Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten
„Die DIAKO hat dem Verzicht auf diesen Eingriff (ambulanter Schwangerschaftsabbruch im ökumenischen Krankenhaus ab 2026) zugestimmt und die ethische Position des katholischen Trägers zum Schutz jedes Lebens akzeptiert.“
Dieser menschenverachtende Satz in der gemeinsamen PE von Pastor Wolfgang Boten und dem Geschäftsführer des Franziskus Hospitals Klaus Deitmaring im November 2019 ist eine Unverschämtheit. Es ist ein Skandal, da dieser Eingriff bisher vorgenommen wurde und dies auch vertraglich geregelt ist zwischen der DIAKO und der Stadt Flensburg. Egal ob es sich um soziale, kriminologische oder medizinische Indikationen handelt: 
Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung! Egal Wo. Egal Wer. Egal Warum.
Eine kriminologische Indikation liegt vor bei Schwangerschaften, die durch sexualisierte Gewalt verursacht wurden. Für alle Mädchen, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger werden, gilt immer eine kriminologische Indikation. Auch in diesen Fällen werden die christlichen Träger in Zukunft auf einen Schwangerschaftsabbruch „verzichten“. Aktivistin Christine Schwarz kommentiert dies mit: „Danke für nichts! Franziskus red` keinen Stuß Du hast keinen Uterus.“ 
Wir verzichten auf die „katholischen Grundsätze“ und erinnern an die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Declaration on the Elimination of Violance against Women):
Artikel 1
Im Sinne dieser Erklärung bedeutet der Ausdruck ‚Gewalt gegen Frauen‘ jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich.
„In einer 1986 durchgeführten Befragung erklärten zwischen 10 und 25 % der Frauen, dass sie sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner oder Ehemann erlebten. Eine Befragung von US-amerikanischen Frauen ergab, dass 10 % von ihrem Partner oder Ehemann schon einmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden waren. Der sexuelle Missbrauch durch den Partner geschah dreimal so häufig wie der durch fremde Männer. Befragungen in deutschen Frauenhäusern zwischen 1983 und 1984 ergaben, dass bis zu 50 % der dort aufgenommenen Frauen von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden. Die Weltbank zeigte in ihrem Weltentwicklungsbericht 1993 auf, dass Mädchen und Frauen zwischen dem 15. und 44. Lebensjahr häufiger von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen waren, als von Krebs, Verkehrsunfällen, Krieg und Malaria zusammengenommen.“
Das Land Schleswig-Holstein ist rechtlich verpflichtet jedweder Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen* entgegen zu wirken. Dazu gehört auch ein würdevoller Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Dies ist mit konfessionellen Trägern nicht möglich. Gespräche an einem runden Tisch des Rathauses mit den Trägern ist an der menschenverachtenden Ignoranz von Klaus Deitmaring und dem neuen Rektor der DIAKO Pastor Dirk Outzen gescheitert.
Die konfessionellen Träger versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und behaupten, dass eine Versorgung in gynäkologischen Praxen erfolgen kann. Sie ignorieren die Nachwuchsproblematik von Gynäkologinnen und Frauenärzten, da diese demnächst ins Rentenalter kommen und eine Ausbildung der nächsten Generation von Ärzt:innen nicht stattfindet. Den Forderungen von „doctors for choice“ nach besserer Aufklärung in Schulen, umfassender Ausbildung und Fortbildung von Fach- und Hausärzt:innen sollte ernsthaft nachgegangen werden.
„Doctors for choice“ kritisieren, dass Personen ohne Kinderwunsch bis zu ihrem 30 Lebensjahr eine gewünschte Sterilisation untersagt wird. Das ist entmündigend und von körperlicher Selbstbestimmung Lichtjahre entfernt. 
 
In Krankenhäusern wurden 48,5% (1.473) der Abbrüche durchgeführt(Antwort der Landesregierung Drucksache 19/2463). Das ist nahezu die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein und stellt im Bundesdurchschnitt eine Besonderheit dar. 
Die Stadt Flensburg hat das Grundstück „Peelwatt“ noch nicht an die beiden kirchlichen Träger verkauft. Eine Zustimmung der Ratsversammlung steht noch aus. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Hälfte der Baukosten für den Gesundheitscampus zu finanzieren.
Wir fordern eine ergebnisoffene Suche nach einem Träger mit einem modernen Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung, denn gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in einem modernen Klinikum ist nicht akzeptabel. 
Feministische Aktion Flensburg, V.i.S.d.P. Birte Lohmann